Förderinformationen
Informationen für Antragstellende der BIK Modul 2.
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Informationen für Antragstellende der BIK Modul 2.
Sie planen ein Vorhaben im Rahmen der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK), Modul 2 „Förderung von CCU und CCS“? Auf diesen Seiten erfahren Sie, welche Fördervoraussetzungen gelten und wie das Förderverfahren abläuft – von den ersten Informationen bis zur Antragstellung.
Mit dem dritten Förderaufruf werden Innovationsvorhaben zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCU/CCS) sowie zur Erkundung und Erschließung von CO2-Speichern gefördert.
Antragsberechtigte Unternehmen können bis zum 6. Dezember 2026 Projektskizzen einreichen. Maßgeblich sind die Bekanntmachung zum Förderaufruf und die BIK-Förderrichtlinie. Sie enthalten alle verbindlichen Informationen zu Fördergegenstand, Voraussetzungen und Verfahren.
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Erfahren Sie, welche Ziele die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz verfolgt, welche Vorhaben im Rahmen von Modul 2 grundsätzlich förderfähig sind und wie die Förderung aufgebaut ist.
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Von der Projektskizze bis zur Einreichung des Antrags: Auf dieser Seite erfahren Sie, wie das Förderverfahren abläuft und wie Sie Skizze und Antrag über easy-Online einreichen.
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Ob Förderfähigkeit, Förderquote, Antragstellung oder Kofinanzierung – in den FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Förderung im Modul 2 der BIK.
Mehr InformationenBetrifft Ihr Vorhaben nicht CCU oder CCS, sondern die Dekarbonisierung der Industrie? Informationen zu Modul 1 der BIK sowie die zuständigen Ansprechpartner finden Sie beim Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) des Projektträgers Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Zu Modul 1