Förderinformationen
Informationen für Antragstellende der BIK Modul 2.
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Informationen für Antragstellende der BIK Modul 2.
Sie planen ein Vorhaben im Rahmen der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK), Modul 2 „Förderung von CCU und CCS“? Auf diesen Seiten erfahren Sie, welche Fördervoraussetzungen gelten und wie das Förderverfahren abläuft – von den ersten Informationen bis zur Antragstellung.
Förderaufrufe der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) finden in der Regel einmal jährlich statt. Der nächste Förderaufruf ist voraussichtlich Anfang 2027 zu erwarten. Die Einreichung von Projektskizzen ist nur innerhalb der jeweiligen Frist möglich.
Hier finden Sie aktuelle und vergangene Bekanntmachungen, Fristen, Antragsunterlagen sowie Informationen zu den jeweiligen Förderbedingungen.
Erfahren Sie, welche Ziele die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz verfolgt, welche Vorhaben im Rahmen von Modul 2 grundsätzlich förderfähig sind und wie die Förderung aufgebaut ist.
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Von der Projektskizze bis zur Einreichung des Antrags: Auf dieser Seite erfahren Sie, wie das Förderverfahren abläuft und wie Sie Skizze und Antrag über easy-Online einreichen.
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Ob Förderfähigkeit, Förderquote, Antragstellung oder Kofinanzierung – in den FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Förderung im Modul 2 der BIK.
Mehr InformationenBetrifft Ihr Vorhaben nicht CCU oder CCS, sondern die Dekarbonisierung der Industrie? Informationen zu Modul 1 der BIK sowie die zuständigen Ansprechpartner finden Sie beim Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) des Projektträgers Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Zu Modul 1