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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Industrie. Ziel ist es, die Klimaziele in Deutschland zu erreichen und den technologischen Wandel hin zur Klimaneutralität zu beschleunigen.
Die Förderung ist in zwei Module gegliedert:
Insgesamt sollen durch die BIK bis 2045 ca. 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden.
In Modul 1 „Dekarbonisierung der Industrie“ werden Forschungs- und Investitionsprojekte unterstützt, die die Treibhausgasemissionen in der Industrie möglichst stark und dauerhaft senken sollen. Die Beratung und Förderung für diese Projekte übernimmt das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) des Projektträgers Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Weitere Infos finden Sie hier.
In Modul 2 „Förderung von CCU und CCS“ werden Projekte in Industrie und Abfallwirtschaft unterstützt, die sich mit Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) beschäftigen. Die Förderung konzentriert sich auf die Reduzierung schwer vermeidbarer Emissionen und Prozessemissionen. Damit eine Förderung möglich ist, müssen die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung erfüllt sein. Das wichtigste Kriterium für die Förderung ist die sogenannte Fördermitteleffizienz: Sie beschreibt das Verhältnis zwischen den bis 2035 durch ein Projekt vermiedenen CO2-Emissionen und den dafür eingesetzten Fördermitteln.
Modul 2 gliedert sich in zwei Teilmodule: Teilmodul 1 fördert Investitionsvorhaben, Teilmodul 2 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Förderaufrufe für das Modul 2 der BIK finden in der Regel einmal jährlich statt. Informationen zu aktuellen Fristen, Unterlagen und Verfahren stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.